Ganztagsschulen in Taufkirchen

Seit dem Schuljahr 2021/22 hat die Gemeinde Taufkirchen neben der Trägerschaft der Mittel- und Realschule, diese auch an der Grundschule am Wald übernommen.

Kunstprojekt im GanztagGemeinde Taufkirchen
Bild zeigt ein Projekt aus dem Ganztag der Grundschule

Grundschule am Wald

Die Grundschule am Wald bietet seit dem Schuljahr 2022/23, 4 Klassen im gebundenen Ganztag an. Die Koordinatorin vor Ort organisiert ein interessantes, attraktives und entwicklungsförderndes Angebot. Dazu gehören verschiedene Sportkurse, Theater, Musik- und Kreativworkshops.

Ihr Kontakt zur Ganztagsbetreuung

Tel: 089/666722802

E-Mail an

 

Mittelschule

An der Mittelschule ist das Angebot seit vielen Jahren ein etablierter Teil der schulischen Angebotsstrukturen.

So gibt es neben dem gebundenen Ganztag in den Jahrgangsstufen 5,6 und 7 auch offene Ganztagsangebote ab der 8. Jahrgangsstufe.

Unter dem Motto "Twister - Taufkirchens Schulen bauen Brücken" kooperiert die Mittelschule und die Walter-Klingenbeck-Realschule.

Ganz gleich, welche unterschiedlichen Leistungsspannen vormittags herrschen, nachmittags in den sogenannten "Twister-Kursen" wird die Zusammenführung der Schüler*innen behutsam aufgebaut. Schüler*innen bringen sich gemeinsam an Projekten ein.

Als Begegnungsstätte dient neben der Schule auch das Jugendkulturzentrum "Next Level".

Die Angebote in beiden Schulen werden durch einen Koordinator organisiert.

 

 

Bastelprojekt im GanztagGemeinde Taufkirchen
Das Bild zeigt ein Bastelprojekt aus dem Ganztag der Grundschule

Kostenübernahme der Ganztagsbetreuung

Familien die sich die Kosten für Zusatzangebote (Freitag- und/ oder Ferienbetreuung) im Ganztag nicht leisten können, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme beim Landratsamt München zu beantragen. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Betreuungsgebühren ganz oder teilweise übernommen werden.  

weitere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Landratsamt München

 

Bildung und Teilhabe (BuT)

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben anspruchsberechtigte Kinder die Möglichkeit, ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen zu erhalten. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung/ Verlängerung der Kostenübernahme, da ansonsten der volle Essenspreis zu bezahlen ist.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid bei uns vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten. 

weitere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Landratsamt München