SEPA-Mandatsformular ( Einzugsermächtigung )
Bitte beantragen Sie ein SEPA-Mandat in der zuständigen Abteilung unter:
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sich die Bankverbindung ändert oder Sie Ihre neue Kontodaten mitteilen wollen, muss uns diese Information mindestens 2 Wochen vor der nächsten Fälligkeit vorliegen. Da mit der Einführung der SEPA-Richtlinien andere Vorlagefristen bei den Banken gelten, müssen auch wir die Daten frühzeitig zur Bank geben. Eventuell entstehende Rücklastschriftgebühren (Bankgebühr) aufgrund einer falschen Bankverbindung oder verspäteten Änderungsmitteilung gehen zu Ihren Lasten.
Änderung Grundsteuermessbescheid
Die Grundsteuerbescheide zum 01.01.2025 wurden von der Gemeinde Taufkirchen versendet. Bitte prüfen Sie den Grundsteuerbetrag noch einmal nach, da die Gemeinde den Grundsteuer Messbetrag des Finanzamts als Grundlage verwendet.
Ist der Messbetrag des Finanzamtes falsch oder zu hoch? Stimmen die Quadratmeterangaben bei Wohnfläche und Grundstücksgröße?
Das Finanzamt stellt Ihnen ein Formular zur Änderung des Grundsteuermessbescheides zur Verfügung (siehe unten). Bitte füllen Sie dieses Schreiben aus und senden es an das Finanzamt.
Es wird ein neuer Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt ermittelt. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2025. Das bedeutet, Ihre zu viel bezahlte Grundsteuer wird dann mit den künftigen Zahlungen verrechnet.