Namenserklärung für Erwachsene

Es gibt personenstandsrechtliche und behördliche Namensänderung. Die behördliche Namensänderung ist ausschließlich über das Landratsamt München zu beantragen.
Folgende Möglichkeiten zur personenstandsrechtlichen Namensänderung bietet das Standesamt:


Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben und beide deutsche Staatsangehörige sind, haben Sie die Möglichkeit diesen nachträglich, ohne an eine Frist gebunden zu sein, festzulegen. Sie können entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden.

Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens beziehungsweise Ihres derzeitigen Namens
Der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder seinen derzeitigen Namen voranstellen oder anfügen (Doppelname). Zu erklären ist dies beim Standesamt. Es dürfen hierbei im Regelfall keine „Dreifachnamen“ entstehen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt.

Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens beziehungsweise  des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens beziehungsweise des zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namens kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist anschließend nicht mehr zulässig. Der Ehegatte führt dann in der Ehe nur seinen Ehenamen.

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Namenserklärung für ausländische Staatsangehörige
Es ist das jeweilige Heimatrecht zu beachten, es kann unter bestimmten Voraussetzungen das deutsche Recht gewählt werden.