Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 105 „Freiflächenphotovoltaikanlage“ (nähe Hagweg), Gemarkung Taufkirchen, in der Fassung vom 10.12.2024 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 105 „Freiflächenphotovoltaikanlage“ (nähe Hagweg), in der Fassung vom 10.12.2024 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). 

Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 105 „Freiflächenphotovoltaikanlage“ (nähe Hagweg) mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde im 

Rathaus der Gemeinde Taufkirchen, Köglweg 3, Bauverwaltung, 2.OG, Zi.Nr. 205, während der allgemeinen Öffnungszeiten 

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Die im Bebauungsplan genannten DIN-Normen können ebenfalls eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 089666722-222 oder E-Mail: bauverwaltung@meintaufkirchen.de) wird gebeten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.