Kein jährlicher Versand aus Nachhaltigkeitsgründen - Mahngebühren vermeiden

Der „Geschäftsbereich Finanzen“ der Gemeinde weist vorsorglich daraufhin, dass für die Grundsteuer, die Hundesteuer und für die Abfallgebühren im Januar 2023 sogenannte Dauerbescheide versandt wurden. Diese Bescheide behalten ab dem Jahr 2023 bis zu einer steuerrelevanten Änderung ihre Gültigkeit. Aus Nachhaltigkeitsgründen entfällt somit ein jährlicher Versand von Steuerbescheiden und Sie erhalten im Jahr 2024 keine neuen Bescheide. Lediglich bei einem Eigentümerwechsel oder Neuveranlagung erhalten Sie im Jahr 2024 einen Bescheid. Leider kommt es bei den Umschreibungen aktuell zu Verzögerungen, da das Finanzamt vorrangig die Bewertungen ab 2025 vornimmt. Sobald uns die neuen Messbescheide vorliegen, nehmen wir die Umschreibung vor. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Slup unter 089/666722-302.

 

Bitte beachten Sie die folgenden Fälligkeiten bei der Grundsteuer und bei den Abfallgebühren:

15. Februar - 15. März - 15.August - 15. November

 

Für die Hundesteuer gilt die einmalige Fälligkeit am 15.02.2024

und für Jahreszahler der Grundsteuer der 01.07.2024.

 

Bankverbindungen der Gemeindeverwaltung:

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

IBAN: DE 20 7025 0150 0400 4800 00

SWIFT-BIC: BYLADEM1KMS

 

VR Bank München Land eG

IBAN: DE20 7016 6486 0000 4000 33

SWIFT-BIC: GENODEF10HC

Bitte geben Sie unbedingt Ihr „Kassenzeichen“ an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

Um Termine nicht zu versäumen, können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dieses können Sie jederzeit formlos per Mail unter 

kasse@meintaufkirchen.de

beantragen.