Sachstand zum Bahnhofsquartier

Manch einer fragt sich, ob denn die im Frühjahr 2022 vorgestellten Gedanken des Büros Steidle für das etwa 12 ha große Gelände am Bahnhof nur ein Strohfeuer oder eine konkrete Überlegung waren. Zum Verständnis mag dieser folgende Bericht dienen.

 

Im Jahr 2021 wurde ein Ideenwettbewerb gestartet. Im April 2022 wurde durch einen Gemeinderatsbeschluss der Siegerentwurf des Büros Steidle gekürt. Dieser wurde anschließend im Kulturzentrum den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Gemeinderat und Bürgerschaft hatten zahlreiche Gedanken und Ideen zu dem Konzept vorgetragen, die gesammelt wurden.

 

Vor einer Weiterentwicklung des Konzeptes waren zunächst Vertragsfragen zu klären. Ein nicht wenig komplexes Gebiet mit einem ebenso komplexen Vertrag für Planer und Gutachter hat erhebliche Anforderungen. Da bei diesen Vertragsfragen auch die Eigentümer als Kostenbeteiligte einzubinden waren, haben die rechtlichen Klärungen einige Zeit in Anspruch genommen.

 

Für ein Gebiet dieser Größenordnung und auch dieser Lage sind zahlreiche Gutachten zu erstellen, um überhaupt die Basis für die weitere Arbeit zu erhalten. Die Einholung mehrerer Angebote für jede Fachsparte, die Verhandlung mit den anbietenden Büros und letztlich die Abstimmung auch dieser Preisgestaltungen wieder mit den Kostenbeteiligten haben die Zeit bis Ende April 2023 benötigt.

 

Am 23. Mai 2023 trafen sich nun in einem Arbeitsgremium die Vertreter der Fraktionen, der Eigentümer, der Verwaltung sowie der Projektsteuerer. Das Gremium dient dazu Missverständnisse auszuräumen, Fragen zu klären und letztlich Beschlüsse des Gemeinderates vorzubereiten, die dann in öffentlicher Sitzung erfolgen.

 

Ein wichtiges Thema bei der weiteren Planung wird sein, welcher Nutzungsmix im gesamten Gebiet anzustreben ist. Bisher ist das gesamte Gelände als Gewerbegebiet ausgewiesen. Um jedoch ein lebendiges Quartier zu ermöglichen und zu erreichen, wird eine Wohnnutzung ebenfalls  für erforderlich gehalten.

Bei der Frage, welches Verhältnis zwischen Gewerbe und Wohnen besteht, ist auch die Frage zu klären, welche Wohnnutzungen welchen Anteil einnehmen. Denn neben der üblichen Wohnbebauung gibt es ein eher gewerbliches Wohnen, z. B. in Studentenwohnheimen oder in Seniorenwohnanlagen. Unbestritten ist gerade für Senioren und deren Teilhabe am Leben die besondere Nähe zu einem Zentrum wichtig.

 

Bei der Frage, welches Gewerbe Platz finden kann, werden Gesundheitsdienstleistungen, Nahversorgung, Gastronomie sowie soziale und sonstige Dienstleistungen wie u. a. auch Frisöre oder Nagelstudio u. ä. eine Rolle spielen. Daneben wird aus planungsrechtlichen Gründen nur „nicht störendes“ Gewerbe Platz finden, das keine Emissionen aussendet in die umliegende Wohnbebauung. Dies bedeutet vor allen Dingen, dass es Büros, Labors oder Einrichtungen für die Forschung geben wird.

Neben diesen Einrichtungen sind Freizeitmöglichkeiten, soziokulturelle Stätten und Institutionen für Bildung und Lernen in einem Quartier dieser Größenordnung zu berücksichtigen.

Im Anschluss an die erste Sitzung dieses Arbeitsgremiums wird nach Pfingsten mit den Fachplanern ein Kick-off-Termin stattfinden, um Zeitabläufe und Zeitpläne abzustimmen. Mit einer Marktanalyse für den notwendigen Nutzungsmix, damit ein solches Quartier sinnvoll aufgebaut ist, soll bis Ende Juni 2023 gerechnet werden und die Auswertung der Ergebnisse und eine Empfehlung an das Arbeitsgremium soll bis Ende Juli erfolgen. Die Ferienzeit wird zur Erstellung eines Berichtes aus den ersten Gutachten und als Vorbereitung für einen Gemeinderatsbeschluss insbesondere zum Nutzungsmix benötigt. Die Gemeinderatssitzung wird für den Herbst anvisiert. Anschließend werden die Verfahrensabläufe und ein Verfahrenszeitplan festzulegen sein, die Frage mit welchen Abschnitten Bebauungspläne erstellt werden und wie die Bürger*innen im fortlaufenden Prozess beteiligt werden.