Zwei Stimmen für Deutschland – Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht!

Am 23. Februar 2025 wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. 

Das Referat Sicherheit & Ordnung, Wahlen, Brandschutz hat für Sie Wissenswertes rund um die Wahl zusammengestellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Bundestagswahl 2025. Für Fragen stehen wir per E-Mail unter wahl@meintaufkirchen.de oder telefonisch unter 089/666722-444 für Sie zur Verfügung.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder im Ausland gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden
  • und in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Taufkirchen eingetragen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung stellen. Diese erhalten weitere Informationen auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Wie wird gewählt?

Die Bundestagswahl erfolgt nach einem personalisierten Verhältniswahlsystem.

Dieses Wahlsystem kombiniert zwei Ansätze:

  1. Personenwahl: Hierbei wird ein Abgeordneter direkt in Ihrem Wahlkreis gewählt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen erhält das Direktmandat.
  2. Verhältniswahl: Die Sitze im Bundestag werden auf die Parteien entsprechend dem Anteil ihrer Zweitstimmen verteilt. Zusätzlich wird berücksichtigt, wie viele Direktmandate eine Partei durch die Erststimmen gewonnen hat.

Diese Kombination sorgt dafür, dass sowohl regionale Interessen vertreten werden als auch eine Verteilung der Sitze nach dem bundesweiten Wählerwillen erfolgt.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ein Bewerber einer Partei gewinnt einen Wahlkreissitz, wenn er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist. Ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält, und ist daher die Maßgebliche.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bequem durch Briefwahl ausüben.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, anfordern. Ebenso finden Sie den Online-Service auf unserer Homepage .

Alternativ können Sie den schriftlichen Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen und diesen in den Briefkasten der Gemeinde – Köglweg 3 – werfen oder persönlich  einreichen. Sie können im Bürgerservice zu den allgemeinen Öffnungszeiten ohne Termin vorsprechen.

Aufgrund der verkürzten Vorbereitungszeit für die Bundeswahlleitung werden die Stimmzettel knapp vor dem eigentlichen Wahltermin an die Gemeinde Taufkirchen ausgeliefert. Erst dann können die Unterlagen für die Briefwahl ausgehändigt werden. Eine Beantragung für die Erteilung eines Wahlscheines kann bereits im Vorfeld erfolgen.